Bildungswesen
Das portugiesische Bildungswesen untersteht einer Verwaltungsbehörde, die für die Gestaltung und Einhaltung der staatlichen Vorgaben verantwortlich ist. Allerdings sind durch die Dezentralisierung der Verwaltung immer mehr Entscheidungsbefugnisse in die Hände regionaler Instanzen und Schulen gelegt worden. Ein Beispiel für die Demokratisierung in den Schulen ist die Tatsache, das die Schulleiter nicht mehr von der obersten Behörde ernannt werden, sondern von den Lehrern gewählt werden. Auch die Schulpflicht ist angehoben worden. War vor der Revolution eine Schulzeit von vier Jahren Pflicht und eine weitere Ausbildung nur Kindern aus der privilegierten Oberschicht möglich, so ist heute eine 9 Jahre dauernde Schulpflicht für jeden verbindlich. 1970 war der Anteil an Analphabeten mit über 30% sehr hoch – im Jahr 2000 waren es immerhin noch 15% der Bevölkerung. Nur 10% der Dreissigjährigen besass einen Hochschulabschluss. Mit der Verlängerung der Ausbildungszeit verbindet sich verstärkter Fremdsprachenunterricht – Englisch von Beginn an, die zweite Sprache ab der fünften Klasse. Die Bereitstellung von Computern in den Schulen ist staatlich subventioniert und der Unterricht findet oft bis in den Nachmittag hinein statt.
Auch die Universitäten profitieren von der Modernisierung des Bildungssystems. In der Lissabon-Konvention 1997 erarbeitete der Europa-Rat mit der UNESCO das erste Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Studienabschlüssen der Unterzeichnerstaaten. 1998 unterzeichneten die vier grössten Mitgliedsstaaten der EU – Frankreich, Italien, Deutschland und das Vereinigte Königreich – die Sorbonne-Erklärung. Mittlerweile haben Bildungsminister aus 46 europäischen Staaten sich dieser rechtlich unverbindlichen Absprache angeschlossen und treffen alle 2 Jahre zusammen, um zukünftige Ziele ( Einführung einheitlicher Studienstrukturen, bessere Mobilität der Studenten, Einrichtung eines überregional anerkannten Leistungspunkte-Systems ) im Bologna-Prozess zu verfolgen. Die Umsetzung obliegt den Ministern auf Landesebene, sie werden dabei von einer europäischen Arbeitsgruppe – der Bologna Follow-Up Group – und nationalen Komitees unterstützt.